Das über 200-jährige Kaminfeger-Monopol wird nächstes Jahr per 1. Juli 2019 aufgehoben.
Ab diesem Zeitpunkt können die Hauseigentümer im Kanton Luzern ihren Kaminfeger selber wählen.
Gerne informieren wir Sie über die wichtigsten Informationen:
Pflichten des Hauseigentümers
• Ab 1. Juli 2019 ist der Hauseigentümer selber für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen seiner Feuerungsanlage verantwortlich.
• Die periodischen Reinigungen sind durch einen von der Gebäudeversicherung Luzern zugelassenen Kaminfegermeister durchzuführen.
• Die durchgeführten Reinigungen sind im Schadensfall zu belegen. Ansonsten besteht die Gefahr von Leistungskürzungen durch die Gebäudeversicherung an den Hauseigentümer.
Häufigkeit der Reinigung
• Die minimalen Reinigungsfristen werden weiterhin durch die Behörde festgelegt und in der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz geregelt.
• In der Praxis können die Reinigungsintervalle abweichen, da sie auch von Faktoren
• wie Leistung, Einsatzdauer, Betriebsstunden sowie Pflege und Unterhalt der Anlage beeinflusst wird.
• Der Kaminfeger legt aufgrund seiner fundierten Ausbildung mit dem Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Feuerungsaggregate einen individuellen Kontroll- und Reinigungsturnus fest.
Der Kaminfeger - Ihr Partner in der Nähe
Sie als Kunde werden weiterhin individuell, optimal und seriös mit unseren Dienstleitungen bedient.
Das heisst für Sie «wenn Sie mit uns als Partner einverstanden sind, müssen Sie nichts unternehmen.»
Denn wir übernehmen für Sie bequem die Verantwortung zur Einhaltung Reinigungsfristen und deren Datenablage, gemäss den gesetzlichen Vorschriften.
Für Ihr bisheriges und langjähriges Vertrauen danken wir Ihnen bestens und freuen uns, wenn wir Sie weiterhin als unseren Kunden betreuen dürfen.
Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen per Telefon, E-Mail oder bei der nächsten Reinigung persönlich gerne zur Verfügung.